3 EVD (hiernach: Departement) genehmigt wurde. Vorliegend ist die Ausgabe des Reglementes vom November 1990 (nachfolgend: Prüfungsreglement) anwendbar. (...) 4. In seiner Eingabe vom 16. Juni 1994 bringt der Beschwerdeführer sowohl Rügen betreffend Mängel im Prüfungsablauf als auch materielle Einwände in bezug auf die Bewertung seiner Prüfung vor. Vorab ist festzustellen, dass nach anerkannter Rechtsprechung die Beschwerdeinstanz, die nach der gesetzlichen Ordnung mit freier Prüfung zu entscheiden hat, ihre Kognition ohne Verstoss gegen Art.