Berufsverbände, welche solche Prüfungen veranstalten wollen, haben darüber ein Reglement aufzustellen, das der Genehmigung des EVD bedarf (Art. 51 Abs. 2 BBG und Art. 45 BBV). 3. Aufgrund dieser Befugnis hat die Schweizerische Gesellschaft für Marketing (GfM) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verkaufs- und Marketingleiter-Club (SMC), dem Schweizerischen Kaufmännischen Verband (SKV), dem Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (ZVAO) und der Schweizerischen Werbewirtschaft (SW) das Reglement vom 30. September 1982 über die höhere Fachprüfung für eidgenössisch diplomierte Marketingleiter erlassen, welches am 16. Dezember 1982 vom