W. legte im Herbst 1993 die höhere Fachprüfung für Marketingleiter ab. Da er in den mündlich geprüften Fächern «Grundlagen und ausgewählte Fragenkreise der Betriebswirtschaftslehre» (nachfolgend: Betriebswirtschaftslehre) und «Volkswirtschaftslehre und Rechtskunde» je die Note 3 erhielt und er damit die Anforderungen zum Bestehen der Prüfung nicht erfüllte, wurde ihm das Diplom von der Prüfungskommission für die höhere Fachprüfung für Marketingleiter (nachfolgend: Prüfungskommission) nicht zuerkannt. Gegen diesen Entscheid erhob W. am 24. November 1993 Verwaltungsbeschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (nachfolgend: Bundesamt), welches diese mit Entscheid vom 16. Mai