Mit dieser Eingabe hatte der Beschwerdeführer erkenntlich seinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass er die Änderung der Verfügung der Prüfungskommission vom 25. Oktober 1994 anstrebte. Insofern stellte das Schreiben vom 1. November 1994 eine Verwaltungsbeschwerde im Sinne des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) dar. Das Bundesamt hatte vorliegend zwei Möglichkeiten, das Verfahren ordnungsgemäss fortzuführen: