1. (Zuständigkeit) 2. (Streitgegenstand) 3. Mit Schreiben vom 1. November 1994 hatte der Beschwerdeführer beim Bundesamt «Rekurs betreffend Entscheid zur Bücherexpertenprüfung 1994» erhoben und zur Begründung ausgeführt, er erachte es als unmöglich, im Fach «Fallstudie» eine unbrauchbare oder nicht ausgeführte Arbeit abgeliefert zu haben. Mit dieser Eingabe hatte der Beschwerdeführer erkenntlich seinen Willen zum Ausdruck gebracht, dass er die Änderung der Verfügung der Prüfungskommission vom 25. Oktober 1994 anstrebte.