Im Herbst 1994 absolvierte A. die höhere Fachprüfung für Bücherexperten. Mit Verfügung vom 25. Oktober 1994 teilte ihm die Prüfungskommission mit, dass er die Prüfung nicht bestanden habe. Gegen diese Verfügung erhob A. am 1. November 1994 Verwaltungsbeschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt). Mit Schreiben vom 4. November 1994 teilte das Bundesamt A. mit, dass es seine Eingabe als «vorsorgliche Beschwerde» entgegengenommen habe und dass er Gelegenheit erhalte, seine schriftlichen Prüfungsarbeiten einzusehen. Zudem wurde A. eine Frist von 14 Tagen seit dieser Einsichtnahme gewährt, um seine Beschwerde definitiv zu begründen.