moment que cette distinction n’est pas prévue par la loi (consid. 3). Höhere Fachprüfung; gesetzliche Anforderungen an die Beschwerdeschrift im Verwaltungsbeschwerdeverfahren; Verfahrensablauf. Art. 52 und 53 VwVG. Verfahrensablauf. - Eine Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung im Sinne von Art. 53 VwVG wird nur angesetzt, wenn die Beschwerdeschrift den gesetzlichen Anforderungen des Art. 52 VwVG genügt.