Dies setzt voraus, dass die Beschwerdefrist wiederhergestellt werden kann. Der Hinweis des Beschwerdeführers, wonach er die Beschwerdefrist nicht habe einhalten können, weil seine Frau die Sendung des Bundesamtes in Empfang genommen habe, ohne sie ihm zu zeigen, drückt die Erwartung aus, dass ihm nachträglich noch eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werde. Da es sich vorliegend um ein von einem Laien in rechtlichen Belangen formuliertes Schreiben handelt, dürfen in sprachlicher und formeller Hinsicht keine strengen Anforderungen gestellt werden. Diesbezüglich kann die bundesgerichtliche Rechtsprechung über die Formulierung der Rechtsbegehren bei Verwaltungsbeschwerden angewendet werden.