Das Wiederherstellungsbegehren muss innert 10 Tagen nach Wegfall des Hindernisses eingereicht werden. Mit Schreiben vom 4. August 1994 teilte das Bundesamt dem Beschwerdeführer mit: «Nachdem Ihnen unser Entscheid tatsächlich am 25. Mai 1994 eröffnet worden ist, begann die 30tägige Beschwerdefrist ab diesem Datum zu laufen. Sie ist demzufolge u. E. heute abgelaufen. Es wäre indessen Sache der Rekurskommission EVD, über die Rechtsgültigkeit einer allenfalls von Ihnen eingereichten Beschwerde zu entscheiden.