3 Somit stellt sich zunächst die Frage, ob der Entscheid des Bundesamtes vom 23. Mai 1994 rechtsgültig eröffnet wurde. Falls sich dies bestätigen sollte, ist sodann zu prüfen, ob das Bundesamt mit seiner Zustellung vom 26. Juli 1994 eine neue Beschwerdefrist ansetzen konnte. 3. Die Frau des Beschwerdeführers nahm den Entscheid des Bundesamtes vom 23. Mai 1994 unbestrittenermassen am 25. Mai 1994 von der Post in Empfang.