1. (Zuständigkeit) 2. Der Entscheid des Bundesamtes vom 23. Mai 1994 wurde am 24. Mai 1994 zuhanden des Beschwerdeführers der Post übergeben und am 25. Mai 1994 von dessen Frau in Empfang genommen, wie die Abklärungen des Bundesamtes unbestrittenermassen ergaben. Indessen hat das Bundesamt, in der Meinung, der Beschwerdeführer habe seinen Entscheid vom 23. Mai 1994 nicht erhalten, diesen dem Beschwerdeführer auf dessen telefonische Anfrage hin am 26. Juli 1994 nochmals zugestellt und dabei ausdrücklich folgenden Hinweis angebracht: «Sie erhalten nun in der Beilage eine Kopie des zur Diskussion stehenden Entscheides; die Beschwerdefrist von 30 Tagen gemäss Ziff.