2 Gegen diesen Entscheid erhob S. am 18. November 1993 Beschwerde beim Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (hiernach: Bundesamt). Das Bundesamt wies die Beschwerde mit Entscheid vom 23. Mai 1994 ab. Dieser Beschwerdeentscheid wurde am 24. Mai 1994 eingeschrieben der Post übergeben und gemäss Bestätigung der PTT am 25. Mai 1994 von der Frau des Beschwerdeführers in Empfang genommen. Am 26. Juli 1994 erkundigte sich S. telefonisch beim Bundesamt nach dem Entscheid. Dieses nahm an, dass sein an die frühere Adresse von S. gesandter Entscheid dem Beschwerdeführer nicht eröffnet worden sei.