S. legte 1993 die höhere Fachprüfung für Werbeleiter ab. Mit Verfügung vom 22. Oktober 1993 teilte ihm die Prüfungskommission zur Durchführung der höheren Fachprüfung für Werbeleiter (Prüfungskommission) mit, dass er infolge der ungenügenden Note 3,3 im Fach Marketingkommunikation die Prüfung nicht bestanden habe, weshalb ihm das Diplom nicht erteilt werde.