1 1. Art. 20 Abs. 1 VwVG. Art. 147 Bst. b und 148 Bst. b PVV. Rechtsgültige Eröffnung. Eine Sendung gilt in dem Moment als zugestellt, in welchem der Empfänger die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen (E. 3). 2. Art. 4 BV. Vertrauensschutz. Eine falsche Auskunft, die dem Sinne nach ein falsches Rechtsmittel beinhaltet, kann nur dann als Verletzung des Vertrauensschutzes und damit als Grund für die Einräumung einer neuen Beschwerdefrist angesehen werden, wenn im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft Dispositionen getroffen worden sind, die nicht ohne Nachteil rückgängig gemacht werden können (E. 4.3). 3. Art. 24 Abs. 1 VwVG.