Auch aus dem Schreiben der früheren Abteilung für Landwirtschaft vom 18. August 1976, auf welches sich die Käsereigenossenschaft D. bezieht, ergibt sich nichts Gegenteiliges. Darin wird lediglich ausgeführt, dass die auf dem fraglichen Land produzierte Milch wieder an die Käsereigenossenschaft D. abzuliefern sei, sobald es wieder als selbständiger Betrieb bewirtschaftet werde. Es geht also um die Frage, an welche Sammelstelle die Milch abzuliefern ist und nicht um die Milchmenge, die abzuliefern ist. Die Milchmenge ergibt sich aus den Vorschriften über die Milchkontingentierung.