6 einer bestimmten Milchmenge abgeleitet werden. Wenn sich die eingelieferte Milchmenge infolge wirtschaftlicher Dispositionen der Produzenten verändert, sei es, dass sie die Produktion erhöhen, drosseln oder einstellen, sei es, dass sie Land an einen Produzenten abgeben, der an eine andere angestammte Sammelstelle liefert, oder von einem solchen Produzenten Land übernehmen, so hat die Milchsammelstelle dies hinzunehmen. Auch aus dem Schreiben der früheren Abteilung für Landwirtschaft vom 18. August 1976, auf welches sich die Käsereigenossenschaft D. bezieht, ergibt sich nichts Gegenteiliges.