d, bb); - jedes dieser Mitglieder müsste selber berechtigt sein, die Interessen geltend zu machen. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Dabei genügt es nicht, lediglich ein allgemeines Interesse geltend zu machen, das jedermann haben kann. Erforderlich ist vielmehr: - ein besonderes Interesse, das nur Einzelnen oder nur einem beschränkten Personenkreis eigen ist (BGE 99 Ib 107);