4 Die Käsereigenossenschaft D. weist die Gesellschaftsform einer Genossenschaft auf. Als Rechtsgebilde mit Rechtspersönlichkeit, nach aussen handelnd durch ihre statutarischen Organe, ist sie partei- und beschwerdefähig. Sie kann in einem Verwaltungsbeschwerdeverfahren auftreten, um ihre eigenen Interessen zu vertreten (Ziff. 2.4) oder, unter bestimmten Umständen, auch zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder für sie Beschwerde führen (Ziff. 2.3). 2.3. Die Käsereigenossenschaft D. beantragt die Erhöhung der Milchkontingente von dreien ihrer Mitglieder.