3 Gegen diesen Entscheid gelangte die Käsereigenossenschaft D. am 16. Mai 1994 mit Verwaltungsbeschwerde an die Rekurskommission EVD. Sie beantragt die Übertragung von 100% des massgeblichen Hektarendurchschnittes auf die zu ihrem Einzugsgebiet gehörenden Landübernehmer. Aus den Erwägungen: