Gegen den Entscheid des Milchverbandes erhob die Betriebszweiggemeinschaft A./K. am 1. März 1994 Beschwerde an die Regionale Rekurskommission Nr. 17 und beantragte, nicht mehr als 50% des massgeblichen Hektarendurchschnittes abgeben zu müssen. Mit Entscheid vom 24. März 1994 hiess die Rekurskommission Nr. 17 die Beschwerde gut. Gleichzeitig kürzte sie unter anderem auch die Kontingentserhöhung von F. Sch. um ... kg auf ... kg. Mit Eingabe vom 24. April 1994 gelangt H. Sch. in seinem und im Namen seines Bruders F. Sch.