1 2. Anwendbares Recht: MKTV 93 oder MKBV 93? Befinden sich die Betriebe von Landabgeber und Landübernehmer in Zonen, welche nicht durch die gleiche Milchkontingentierungs-Verordnung abgedeckt sind, so bestimmt sich die anwendbare Verordnung für die Beurteilung der Kontingentsänderung nach der Zonenzugehörigkeit des jeweiligen Betriebes (E. 3).