et du preneur dont les exploitations se trouvent dans des zones soumises à des ordonnances différentes, il y a lieu d’appliquer à chaque exploitation l’ordonnance régissant la zone à laquelle elle appartient (consid. 3). Anpassung der Einzelkontingente; Beschwerdelegitimation bei gemeinsamer Pacht; anwendbares Recht. 1. Art. 48 VwVG: Beschwerdelegitimation. Steht zwei Produzenten aufgrund einer gemeinsamen Pacht das Recht zu, ein übernommenes Grundstück und damit das zu übertragende Kontingent zu nutzen, so ist beiden ein Beschwerderecht zuzusprechen, selbst wenn sie keine anerkannte Betriebsgemeinschaft bilden (E. 2.1).