Für diesen Fall gilt, dass das Kontingent um die um 10% verminderte Menge erhöht wird, die der Landabgeber nach Art. 19 Milchkontingentierung-Talverordnung 93 abzutreten hat (Art. 20 Abs. 1 MKTV 93). Auch dies lässt den Schluss zu, dass das entscheidende Tatbestandselement darin besteht, dass eine Einheit von Land und Gebäuden von einem Produzenten abgegeben wird. Unerheblich ist, wie diese Einheit nach der Abgabe genutzt wird. Im vorliegenden Fall hat C. die Einheit von Land und Gebäuden, die er seinerzeit als Betrieb in X gepachtet hatte, nach Ablauf der Pacht an den Verpächter zurückgegeben. Dies erfüllt den Tatbestand der Abgabe von Land mit Ökonomiegebäude.