7 des Milchverbandes vom 16. August 1993 zu entnehmen ist, gingen Land und Ökonomiegebäude des Betriebes in X nach dem Ende der Pacht durch C. an sechs Milchproduzenten. Zu prüfen ist die Frage, ob die Anwendung der Bestimmung über die Abgabe von Land mit Ökonomiegebäude (Art. 19 Abs. 2 Bst. e MKTV 93) voraussetzt, dass die Einheit von Land und Ökonomiegebäuden an einen Übernehmer geht oder ob auch die Übernahme durch mehrere Produzenten den Tatbestand erfüllt. Auszugehen ist davon, dass Art. 19 Abs. 2 Bst. e Milchkontingentierung-Talverordnung 93 das Korrelat zu Art. 22 Milchkontingentierung-Talverordnung 93 darstellt.