22 MKTV 93). Im vorliegenden Fall steht fest, dass das Kontingent, dessen Abgabe umstritten ist, im Zusammenhang mit der Übernahme eines Betriebs zugeteilt wurde (Ziff. 4.1). Es ist daher nachfolgend zu prüfen, ob die Aufgabe des Pachtbetriebs in X den Tatbestand einer Betriebsteilung oder einer Abgabe von Land mit zugehörigem Ökonomiegebäude erfüllt. 4.2.1. Nach Art. 2 der Verordnung vom 26. April 1993 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (landwirtschaftliche Begriffsverordnung, SR 910.91, AS 1993 1598) gilt als Betrieb ein landwirtschaftliches Unternehmen, das: «a. eine Gesamtheit von Land, Gebäuden, Inventar und Arbeitskräften darstellt;