Es geht im vorliegenden Streitfall im wesentlichen um folgendes: Der Beschwerdeführer bewirtschaftete bis März 1993 einen landwirtschaftlichen Betrieb mit je einer Produktionsstätte in X und in Y. Ursprünglich bestand sein Betrieb nur aus dem Betrieb in X, welchen er seit 1984 in Pacht hatte. 1987 erwarb er den Betrieb in Y hinzu. Ab 1988 wurden die beiden Produktionsstätten gemeinsam als ein Betrieb geführt. Die ursprünglich eigenständigen Milchkontingente der Betriebe wurden mit Verfügung des Milchverbandes vom 4. April 1990 per 1. Mai 1990 zu einem Gesamtkontingent von ... kg (Betrieb X: ... kg, Betrieb Y: ... kg) zusammengelegt.