C. bewirtschaftete weiterhin seinen Betrieb in Y. Mit Entscheid vom 16. August 1993 setzte der Milchverband das Kontingent von C. per 1. Mai 1993 auf die Höhe des ursprünglichen Kontingents für den Betrieb in Y fest. Dagegen führte C. Beschwerde bei der Regionalen Rekurskommission Nr. 11 und beantragte, dass 37% des Milchkontingents vom ehemaligen Pachtbetrieb in X auf ihn zu übertragen seien. Die Rekurskommission Nr. 11 wies die Beschwerde mit Entscheid vom 3. November 1993 ab. In der Beschwerde an die Rekurskommission EVD, worin sinngemäss die Aufhebung der Entscheide des Milchverbandes und der Rekurskommission Nr. 11 beantragt wird, macht C. im wesentlichen geltend, die Abgabe des