1 Anpassung der Einzelkontingente infolge Änderung der massgeblichen Nutzfläche; anwendbares Recht. 1. Anwendbares Recht: MKTV 89 oder MKTV 93? Beantragt ein Produzent in Anschluss an eine Flächenänderung eine Kontingentsanpassung und hat das Recht im Laufe des Verfahrens geändert, ist bezüglich der Frage des anwendbaren Rechts nicht der Zeitpunkt der Flächenänderung, sondern die Periode der kontingentsrechtlichen Auswirkungen der Flächenänderung massgebend (E. 3). 2. Art. 19 Abs. 2 Bst. b, 20 und 37 MKTV 93: Verfahrensablauf bei Kontingentsanpassungen bei Landabgeber und Landübernehmer infolge Änderung der massgeblichen Nutzfläche