1 Anpassung der Einzelkontingente infolge Änderung der massgeblichen Nutzfläche; anwendbares Recht; Verfahrensablauf. 1. Anwendbares Recht: MKTV 89 oder MKTV 93? Bei der Frage, welches Recht bei einer Rechtsänderung Anwendung findet, ist nicht auf den Zeitpunkt der Flächenänderung abzustellen, sondern zu beurteilen, welches Recht in der Periode der kontingentsrechtlichen Auswirkungen der Flächenänderung galt (E. 3.4). 2. Art. 19 Abs. 2 Bst. b, 20 Abs. 1 und 37 MKTV 93: Verfahrensablauf bei Kontingentsanpassungen infolge Änderung der massgeblichen Nutzfläche.