Milchkontingentierung eingereichte Beschwerde, worin beantragt wird, es seien die Entscheide der Vorinstanzen aufzuheben und sein Kontingent sei aufgrund der Landabgabe nicht zu kürzen. Als Begründung bringt L. im wesentlichen vor, er habe die beiden Maiensässe seinerzeit ohne Kontingent übernommen. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 10. Februar 1994 als zuständige Behörde. Aus den Erwägungen: