Denn diese haben gerade das Gegenteil zur Folge: Der Milchverband hat gemäss den Weisungen in jedem Fall nach einer angemessenen Lösung zu suchen, ohne vorerst zu prüfen, ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Damit wird aber die Ausnahme zur Regel gemacht und der Milchverband von der Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmetatbestandes in gesetzeswidriger Weise entbunden. Richtigerweise hat der Milchverband aufgrund der Wendung «in der Regel» nur dann eine