Jungsauen oder Remonten und ... Jagern oder Mastschweinen (ab 30 kg Lebendgewicht). Gleichzeitig erhob das Bundesamt für das Jahr 1993 eine Abgabe von Fr. ... für jene Tiere, die am 10. Februar 1993, dem Tag der Betriebskontrolle, über den zulässigen Höchstbestand hinaus gehalten wurden. Gegen diese Verfügung erhob Z am 6. September 1993 Verwaltungsbeschwerde beim EVD. Er beantragt, es sei eine Ausnahmebewilligung für ... Mutterschweine (zuzüglich ... Jungsauen) sowie ... Jager oder Mastschweine (ab 30 kg Lebendgewicht) zu erteilen und auf die Erhebung einer Abgabe sei zu verzichten. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 7. Februar 1994 als zuständige Behörde.