Demgegenüber wird der Kommission die Aufgabe übertragen, die angegebenen An- und Verkaufspreise auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sowie zu kontrollieren, ob den Produzenten marktübliche Preise für die Tiere bezahlt wurden. Der Kommission kommt daher ausschliesslich eine Kontrollfunktion zu. Sie ist somit nicht verpflichtet, einen unvollständigen Sachverhalt zu ergänzen, zum Beispiel abzuklären, wieviel der Ankaufspreis eines Tieres betragen hat. Der Verordnungsgeber hat nämlich ausdrücklich vorgeschrieben, dass, wer einen Exportbeitrag beansprucht, den Behörden auch die entsprechenden Unterlagen, aus denen