Allgemeine Landwirtschafts-Verordnung vor, dass die Ausrichtung der Beiträge unter der Auflage erfolgt, dass den Produzenten die dem Nutz- und Zuchtwert und der jeweiligen Marktlage entsprechenden Preise bezahlt werden. Aus dem Wortlaut der vorzitierten Bestimmungen ergibt sich, dass für jedes Tier ein Einzelstückpreis auszuhandeln ist und dem Exporteur die Pflicht obliegt, für jedes Tier ein Ankaufs- und ein Verkaufsprotokoll anzufertigen. Demgegenüber wird der Kommission die Aufgabe übertragen, die angegebenen An- und Verkaufspreise auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen sowie zu kontrollieren, ob den Produzenten marktübliche Preise für die Tiere bezahlt wurden.