An den Nachweis der Pflichterfüllung sind strenge Anforderungen zu stellen, könnte nämlich sonst ein Gesuchsteller angesichts der begrenzten Überprüfungsmöglichkeiten der Verwaltung das zwischen Behörde und Gesuchsteller notwendige Vertrauensverhältnis widerrechtlich zum eigenen Vorteil ausnützen. So hat denn der Gesuchsteller mittels Belegen zu beweisen, zu welchem Preis er jedes einzelne Tier beim Produzenten gekauft hat, welche zusätzlichen Kosten ihm für dieses Tier entstanden sind und wieviel er beim Verkauf im Ausland für dieses Tier erzielt hat.