Bei Barzahlung ist für jedes Tier eine Quittung für Käufer und Verkäufer auszufertigen, die folgende Angaben enthalten muss: Name und Adresse des Verkäufers und des Exporteurs, Kennzeichen des Tieres (Metallmarke), Geschlecht, für Kühe das Beleg- oder Abkalbedatum, Ort und Datum des Ankaufs, Ankaufspreis: hier ist der dem Verkäufer effektiv ausbezahlte Nettobetrag einzutragen, Unterschrift des Verkäufers und des Exporteurs sowie Ort und Datum der Ausfertigung der Quittung (Ziff. 6.1.4 Weisungen). Für die Bemessung der Exportbeiträge ist derjenige Preis massgebend, der vom ausländischen Käufer dem Exporteur bezahlt werden müsste, wenn der Bund keinen Beitrag leisten würde.