4 Der Exporteur hat für jedes Tier, für das ein Exportbeitrag verlangt wird, ein Exportprotokoll mit folgenden Angaben zu erstellen: Name und Adresse des Exporteurs, des Lieferanten und des ausländischen Käufers, Kennzeichnung des Tieres (Metallmarken-Nummer und Inschrift), Geschlecht, Kategorie, für Kühe Beleg- oder Abkalbedatum, Ort und Datum des Verkaufs, Ankaufspreis gemäss Quittung, Überweisungsbordereau, Postquittung oder Viehhandelskontrolle, Verkaufspreis in Schweizerfranken vor Abzug des Bundesbeitrages, Ort und Datum der Ausfertigung des Protokolls sowie Unterschrift des Exporteurs (vgl. Ziff.