4 Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt unter der Auflage, dass den Produzenten die dem Nutz- und Zuchtwert und der jeweiligen Marktlage entsprechenden Preise bezahlt werden. Das Exportvieh und die zu exportierenden Pferde müssen zudem den von den Abnehmerländern gestellten amtlichen Anforderungen insbesondere hinsichtlich Gesundheit und Leistung entsprechen. Nötigenfalls kann die Ausrichtung der Beiträge von weiteren zweckentsprechenden Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht werden.» Für das Verfahren sieht Art.