Gegen diesen Entscheid erhob H. am 11. Februar 1993 beim EVD Verwaltungsbeschwerde. Er beantragt, es sei ihm für alle exportierten Tiere der volle Beitrag auszurichten und der verfügte Exportausschluss für drei aufeinanderfolgende Exportperioden (1½ Jahre) aufzuheben. Die Rekurskommission EVD übernahm das Verfahren am 1. Februar 1994 als zuständige Behörde. Aus den Erwägungen: