H. führt einen Viehhandelsbetrieb und betätigt sich seit 1991 auch als Viehexporteur. Im November/Dezember 1991 reichte er bei der Kommission schweizerischer Viehzuchtverbände mehrere Gesuche für die Gewährung von Viehexportbeiträgen ein. Die Kommission überwies die Akten am 13. Februar 1992 an das Bundesamt für Landwirtschaft und hielt fest, dass anlässlich einer Kontrolle der Ankaufspreise Unregelmässigkeiten bei den quittierten Preisen festgestellt worden seien. Mit Entscheid vom 13. Juli 1992 verfügte das Bundesamt, H. werde verwarnt und im Wiederholungsfall einer widerrechtlichen Handlung befristet von Exportbeiträgen ausgeschlossen.