1 Bundesbeiträge an den Viehexport; Pflichten des Gesuchstellers; Ausschluss von Exportbeiträgen. 1. Art. 39 Abs. 2 ALV: Auskunftspflicht des um Beiträge ersuchenden Exporteurs. - Für jedes Tier hat der Gesuchsteller ein Ankaufs- und Verkaufsprotokoll anzufertigen.