Die Staatskellerei des Kantons X ist ein Keltereibetrieb, der seit jeher vom Kanton geführt wird. Sie betreibt keinen Rebbau, sondern kauft die benötigten Trauben aufgrund traditioneller oder ausdrücklicher vertraglicher Lieferantenbindungen und vermarktet die von ihr hergestellten Weine selbständig. Sie konkurriert mit andern Keltereibetrieben auf dem freien Markt um die zu kelternden Trauben und beim Weinabsatz. Als wirtschaftlich tätiger Staatsbetrieb muss sie entsprechend der geltenden Vorgaben der Regierung gewinnbringend, zumindest aber kostendeckend arbeiten.