22 auch gegenüber den Verwerterorganisationen nicht starr gehandhabt werden, denn diese müssten in ausgesprochenen Mangeljahren in der Lage sein, zu importieren, um ihre angestammte Kundschaft zu bedienen und den Betrieb aufrecht zu erhalten (Botschaft, S. 186). Nach den vorstehenden Ausführungen bildet das Element des Zusammenschlusses von Produzenten zur gemeinsamen Selbsthilfe ein entscheidendes Kriterium, um eine Verwerterorganisation der Produzenten von andern gewerblichen oder industriellen Verwertern landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehungsweise Handelsunternehmen zu unterscheiden.