Zusammenfassend ist aufgrund der vorstehenden Ausführungen festzustellen, dass die Begriffe Produzent und Rebbauerzeugnis nicht immer konsequent im selben Sinn verwendet werden. Indessen ergibt sich dennoch, dass als Produzent in der Regel eine Person bezeichnet wird, die Reben anpflanzt und pflegt, und als Erzeugnis dieses Rebbaus die Trauben gemeint sind. Wer Wein herstellt, das heisst keltert, gilt nur insoweit als Produzent, als er auch selbst Reben anbaut und Trauben erntet. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Absichten, wie sie aus der Botschaft zum Landwirtschaftsgesetz (a. a. O., S. 148) hervorgehen.