Die Einfuhr von Weisswein dagegen ist mengenmässig beschränkt. So ist die Einfuhr von kuranten weissen Naturweinen der Tarifnummern 2204.2111, 2912, 2914 verboten (Art. 16b Abs. 1 Weinstatut), wobei das EVD (hiernach: Departement) Ausnahmen zulassen kann, wenn die Marktlage es erfordert (Art. 16b Abs. 2 Weinstatut). Weiter beschränkt das Departement die Einfuhr von als Spezialitäten anerkannten weissen Qualitätsweinen der Tarifnummern 2204.2111, 2912, 9214 (Art. 16a Abs. 2 Weinstatut i.V.m. der Verordnung vom 7. Juni 1972 betreffend das Verzeichnis der als Spezialitäten anerkannten weissen Qualitätsweine, SR 916.145.114).