Die vorliegende Verwaltungsbeschwerde bezieht sich auf ein nicht als Verfügung bezeichnetes Schreiben des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (hiernach: Bundesamt) vom 19. Januar 1994 an die Staatskellerei, das mit der Feststellung schliesst: «Das geltende Recht gestattet es uns deshalb nicht, Ihrem Betrieb Bewilligungen beziehungsweise eine Generallizenz für die Einfuhr von Wein zu erteilen». Weil das Schreiben nicht als Verfügung bezeichnet ist und keine Rechtsmittelbelehrung enthält, genügt es den vorstehend umschriebenen formellen Anforderungen nicht.