Die Staatskellerei gelte als Produzent landwirtschaftlicher Erzeugnisse beziehungsweise als Verwerterorganisation, die von diesen Massnahmen profitiere. Diesen Bescheid ficht die Staatskellerei am 14. März 1994 beim EVD an und stellt den Antrag auf eine Generallizenz für die Einfuhr von Wein und auf ein Einfuhrkontingent für Weisswein aus dem Reservekontingent von 10 000 Hektolitern. Zur Begründung führt sie aus, dass sie ihren Wein ausschliesslich aus zugekauften Trauben produziere. Auch sei sie rechtlich von ihren Traubenlieferanten vollständig unabhängig.