Im Antwortschreiben der Forschungsanstalt, Sektion Bienen, vom 11. Dezember 1992 wurde einleitend folgendes erwähnt: «Nach Rücksprache mit weiteren zuständigen Stellen (BLW, BUWAL) können wir nun zu Ihren Anträgen wie folgt Stellung nehmen». Als Adressaten für die Orientierungskopien dieses Schreibens sind die Herren Z und Y genannt, woraus man schliessen darf, dass die erwähnte Rücksprache unter anderem auch mit Z erfolgt war. Im Gesuch vom 21. Dezember 1992 an das Bundesamt verwies der Rekurrent dann auf die vorgängig bereits bei der Forschungsanstalt gestellten Anträge (1 c, d).