Subventionsgesuch des Rekurrenten herangehen konnte wie ein anderer Beamter. Namentlich der Vereinszweck des beschwerdeführenden Vereins X (Züchtung und Erhaltung nur einer Bienenrasse und Verhinderung der Vermischung mit anderen Rassen), der zum Teil im Gegensatz zum Zweck des Vereins B. steht (Förderung des Zuchtwesens allgemein), die der Gesuchseinreichung vorangegangene und Z zur Kenntnis gebrachte Kritik des Rekurrenten am Verein B. und insbesondere an der «Doppelfunktion» von Z, der einerseits als Privatperson Mitglied des Subventionsbezügers, anderseits Beamter des Subventionsgebers sei, sind objektive Gegebenheiten,