Z musste es bereits zu diesem Zeitpunkt bewusst sein, dass nicht nur generell die Zuchtarbeit und die Subventionsberechtigung des Vereins B. - in dem Z Sektionspräsident war - in Frage gestellt wurde, sondern insbesondere auch, dass die «Doppelstellung», die darin bestand, dass Z einerseits ehemaliger Sektionspräsident des Vereins B. war, anderseits als Beamter der Subventionsbehörde mit der Behandlung der Bundesbeiträge an den Verein B. betraut war, kritisiert wurde. Es geht vorliegend nicht darum, die damaligen Beanstandungen des Rekurrenten zu würdigen, sondern um die Frage, ob Z aufgrund der gegen ihn und den Verein B. gerichteten Kritik möglicherweise nicht mehr mit der gleichen